Stornobedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006)
Fassung vom 15.11.2006
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6
Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich.
- Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis
- Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
- In der letzten Woche vor den Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
Um sich gegen Stornokosten abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer Urlaubsversicherung.